Kauf

Ihr Weg zur neuen Wohnung

Erhalten Sie einen transparenten Überblick über Anzahlung und Endzahlung sowie einen klaren Beschrieb der Kaufbestimmungen.

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Nummer
Nr.
Etage
Zimmer
Zi.
Fläche
m2
Kaufpreis
W1
EG & SG
4.5
129

m2

W2
1. OG
4.5
107

m2

W3
2. OG
2.5
62

m2

W4
2. OG & AG
3.5
98

m2

W5
EG & SG
4.5
135

m2

W6
EG & 1. OG
4.5
101

m2

W7
1. OG
3.5
96

m2

W8
2. OG
3.5
96

m2

W9
2. OG & AG
4.5
110

m2

Zahlungsplan für das ausgewählte Objekt

  • Verkaufspreis in CHF
    000
  • Reservationsgebühr pauschal
    50'000
  • 20% bei Kaufvertrag / Beurkundung
    000
  • 80% bei Übergabe
    000
Kontakt

Kauf­bestimmungen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Kaufbestimmungen.

Die Reservation einer Wohnung erfolgt schriftlich durch das Unterzeichnen einer Reservationsvereinbarung sowie durch die Leistung einer Reservationsgebühr in der Höhe von CHF 30'000.–.

Sollte der Kaufvertrag aus Gründen, die bei der Käuferschaft liegen, nicht abgeschlossen oder vollzogen werden können, erhält die Verkäuferschaft eine Pauschalentschädigung von CHF 15'000.– für die entstandenen Umtriebe (insbesondere Notariatsarbeiten). Dieser Betrag wird von der geleisteten Reservationsgebühr einbehalten. Der Restbetrag wird innert 30 Tagen an die Käuferschaft zurückerstattet.

Zahlung von 20 % des Kaufpreises (abzüglich der Reservationszahlung) spätestens einen Tag vor der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags auf das Konto der Verkäuferschaft.

Anlässlich der Beurkundung legt die Käuferschaft ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer Schweizer Bank in der Höhe des Kaufpreises (abzüglich der Reservationszahlung) vor. Das Originaldokument ist mindestens drei Tage vor dem Beurkundungstermin dem Notar vorzulegen. Die Anzahlung wird nicht verzinst.

Zahlung der restlichen 80 % des Kaufpreises spätestens einen Tag vor der Schlüsselübergabe. Voraussetzung für die Eigentumsübertragung ist, dass sämtliche noch offenen Mehrkostenforderungen beglichen sind.

Nach der schriftlichen Zusage und der Zahlung der Reservationsgebühr sowie dem Vorlegen eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer Schweizer Bank wird der Kaufvertrag bei einem Notariat des Kantons Basel-Land beurkundet.

Die Handänderungssteuer von 2.5% des Kaufpreises wird von der Käuferschaft und den Verkäuferschaft jeweils zur Hälfte getragen.

Die Notariats- und Grundbuchgebuhren werden von der Käuferschaft und der Verkäuferschaft jeweils zur Hälfte getragen. Kosten für käuferseitige Schuldbriefneuerrichtungen oder Schuldbriefmutationen gehen zu Lasten des Käufers.

Die Käuferschaft hat die Möglichkeit, individuelle Wünsche in Bezug auf Ausstattung und Ausbau der Wohnung einzubringen. Diese sind in Absprache mit der Bauleitung/Architekten möglich, soweit sie den Baufortschritt nicht wesentlich verzögern und den technischen sowie gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Alle Angaben, Visualisierungen und Pläne in dieser Broschüre/auf dieser Webseite dienen der allgemeinen Information und stellen kein verbindliches Angebot dar. Änderungen in Planung, Ausführung und Ausstattung bleiben vorbehalten. Verbindlich sind allein die im Kaufvertrag festgehaltenen Bestimmungen.

Reservationsgebühr CHF 50'000
20% bei Kaufvertrag / Beurkundung
80% bei Übergabe

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